Ratgeber / Beim Mieterwechsel zählt die Abnahme
Beim Mieterwechsel zählt die Abnahme
Der Mieterwechsel ist kein einzelnes Formular. Die Abnahme ist der Moment, in dem Zustand, Zähler und Schlüssel festgehalten werden. Wer das in einer Mailkette führt, verliert den Faden.
Was beim Wechsel zusammenkommt
Kündigung, Termine, Abnahme, Instandstellung, Übergabe an die nächste Partei. Jeder Schritt hat eigene Fristen. Die Abnahme ist der Beleg für den Zustand beim Auszug. Ohne sie wird später gestritten.
Was in der Abnahme beim Wechsel stehen muss
Dasselbe wie jede Abnahme: Räume, Mängel, Zähler, Schlüssel, Unterschriften, Kopie. Zusätzlich klar: welche Mängel bis zur nächsten Übergabe erledigt sein sollen — mit Zuständigkeit, nicht als Satz ohne Namen.
- Auszugsprotokoll vollständig.
- Offene Arbeiten mit Zuständigkeit.
- Zähler für die Abrechnung festgehalten.
- Schlüssel komplett oder als Fehlbestand vermerkt.
- Einzugsprotokoll als zweite Feststellung.
Was nicht in die Abnahme gehört
Inserat, Besichtigungen und die Abrechnung der Kaution sind andere Arbeiten. Wer sie mit dem Protokoll vermischt, vergisst Zähler oder Schlüssel. Zwei Protokolle: Auszug und Einzug. Sonst ist unklar, mit welchem Zustand die neue Partei übernommen hat. Die kaufmännische Abrechnung bleibt im ERP.
Optional
Was sich mit Software ändert
Aus offenen Mängeln werden Aufgaben oder Vorgänge, wenn Sie sie so anlegen. Still und unsichtbar passiert das nicht. Vermarktung und Kaution führt FlatpeX nicht.
Kurz geklärt.
Reicht die Abnahme für den ganzen Wechsel?
Nein. Sie hält den Zustand fest. Kündigung, Vermarktung und Abrechnung laufen daneben.
Werden Mängel von selbst zu Aufträgen?
Nur wenn Sie sie so weitergeben. Das Protokoll hält fest. Die Zuweisung an den Dienstleister bleibt Ihre Entscheidung.
Braucht der Einzug ein zweites Protokoll?
Ja. Auszug und Einzug sind zwei Feststellungen. Dieselbe Liste, zwei Unterschriften.
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