Ratgeber / Stimmen in der STWEG erfassen
Stimmen in der STWEG erfassen
Digitale Stimmabgabe heisst: Stimmen sind erfasst, das Quorum sichtbar, das Ergebnis im Protokoll. Ob das für Ihre STWEG reicht, steht im Reglement.
Was festgehalten werden muss
Wer hat gestimmt. Wofür. Mit welchem Anteil. Nachvollziehbar für das Protokoll. Anwesenheit und Vertretung müssen zur Stimme passen. Handzeichen allein reichen nicht, wo Wertquoten zählen.
- Anwesenheit und Vollmachten vor der Abstimmung klar.
- Traktandum und Mehrheitsregel bekannt.
- Ergebnis mit Enthaltungen festgehalten.
- Wertquoten hinterlegt, wo sie zählen.
Was damit nicht geklärt ist
Keine Rechtsberatung. Keine Leerformel «rechtsverbindliches eVoting». Wer von zu Hause stimmen darf, klärt das Reglement. Die Erfassung dokumentiert ein Verfahren. Sie erfindet keines.
Danach im Protokoll
Ergebnis, Enthaltungen, Beschlüsse. Der Entwurf kommt aus der Liste. Sie geben das Protokoll frei. Ob Zwischenergebnisse im Saal sichtbar sind, legen Sie in der Versammlung fest.
Optional
Was sich mit Software ändert
QR-Check-in hilft bei der Anwesenheit. Das Quorum aktualisiert sich mit. Die Stimmen hängen an den hinterlegten Anteilen. Ob das Verfahren für Ihre Gemeinschaft zulässig ist, bleibt Ihre Prüfung.
Kurz geklärt.
Können Eigentümer von zu Hause stimmen?
Technisch lässt sich eine Stimme erfassen. Ob das für Ihre Gemeinschaft zulässig ist, steht im Reglement.
Sieht jeder das Zwischenergebnis?
Das legen Sie in der Versammlung fest. Die Leitung braucht das Quorum. Die Veröffentlichung ist eine andere Frage.
Reicht die Kopfzahl?
Nicht immer. Manche Beschlüsse brauchen den grösseren Teil der Sache. Dafür müssen die Anteile hinterlegt sein.
Weiter im Ratgeber
Quorum in der Stockwerkeigentümerversammlung
Beschlussfähigkeit entsteht aus Anwesenheit und Stimmrechten. Mehrheit für einen Beschluss ist eine zweite Frage.
Vollmacht zur Eigentümerversammlung
Wer nicht kommt, lässt sich vertreten — soweit das Reglement das zulässt. Hinweis in der Einladung, Formular, Weisung zu Traktanden.
Eigentümerversammlung vorbereiten und protokollieren
Einladen, traktandieren, leiten, protokollieren, nachverfolgen. Die Leitung bleibt beim Menschen.
Versammlungen
Wenn Sie denselben Ablauf in der Software führen wollen.