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Stimmen in der STWEG erfassen

Digitale Stimmabgabe heisst: Stimmen sind erfasst, das Quorum sichtbar, das Ergebnis im Protokoll. Ob das für Ihre STWEG reicht, steht im Reglement.

Was festgehalten werden muss

Wer hat gestimmt. Wofür. Mit welchem Anteil. Nachvollziehbar für das Protokoll. Anwesenheit und Vertretung müssen zur Stimme passen. Handzeichen allein reichen nicht, wo Wertquoten zählen.

  • Anwesenheit und Vollmachten vor der Abstimmung klar.
  • Traktandum und Mehrheitsregel bekannt.
  • Ergebnis mit Enthaltungen festgehalten.
  • Wertquoten hinterlegt, wo sie zählen.

Was damit nicht geklärt ist

Keine Rechtsberatung. Keine Leerformel «rechtsverbindliches eVoting». Wer von zu Hause stimmen darf, klärt das Reglement. Die Erfassung dokumentiert ein Verfahren. Sie erfindet keines.

Danach im Protokoll

Ergebnis, Enthaltungen, Beschlüsse. Der Entwurf kommt aus der Liste. Sie geben das Protokoll frei. Ob Zwischenergebnisse im Saal sichtbar sind, legen Sie in der Versammlung fest.

Optional

Was sich mit Software ändert

QR-Check-in hilft bei der Anwesenheit. Das Quorum aktualisiert sich mit. Die Stimmen hängen an den hinterlegten Anteilen. Ob das Verfahren für Ihre Gemeinschaft zulässig ist, bleibt Ihre Prüfung.

Fragen

Kurz geklärt.

Können Eigentümer von zu Hause stimmen?

Technisch lässt sich eine Stimme erfassen. Ob das für Ihre Gemeinschaft zulässig ist, steht im Reglement.

Sieht jeder das Zwischenergebnis?

Das legen Sie in der Versammlung fest. Die Leitung braucht das Quorum. Die Veröffentlichung ist eine andere Frage.

Reicht die Kopfzahl?

Nicht immer. Manche Beschlüsse brauchen den grösseren Teil der Sache. Dafür müssen die Anteile hinterlegt sein.

Versammlungen

Wenn Sie denselben Ablauf in der Software führen wollen.

Der nächste Schritt

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Buchen Sie eine kostenlose Demo. Wir zeigen Ihnen an echten Fallbeispielen, wie viel Zeit Sie ab Tag 1 sparen.

Unverbindliches Gespräch • Dauer: ca. 30 Minuten • Über Microsoft Teams oder Zoom