Ratgeber / Einladung und Traktanden zur Eigentümerversammlung
Einladung und Traktanden zur Eigentümerversammlung
Ohne vollständige Einladung wird die Versammlung angreifbar. Falsche Traktanden, fehlende Beilagen oder zu kurze Frist machen Ärger. Die Frist steht im Reglement.
Was in die Einladung gehört
Wer später beschliesst, muss vorher lesen können, worüber. Kurz, vollständig, ohne Umschweife.
- Ort, Datum, Uhrzeit.
- Vollständige Traktandenliste.
- Beilagen: Jahresrechnung, Offerten, letztes Protokoll — je nach Traktandum.
- Hinweis, wie Vertretung läuft, soweit das Reglement sie zulässt.
- Vollmacht-Formular, wenn Sie es beilegen.
Welche Frist gilt
Das Gesetz legt keine genaue Tageszahl fest. Die meisten Reglemente nennen 10 bis 20 Tage. In der Praxis haben sich oft rund 20 Tage bewährt — besonders wenn Offerten und Jahresrechnung beiliegen. Massgebend ist Ihr Reglement, nicht eine Faustregel auf einer Website.
Traktanden zuerst, dann einladen
Berichte, Offerten, letztes Protokoll — daraus entsteht die Liste. Ein Beschluss zu einem Punkt, der nicht traktandiert war, ist später angreifbar. Anträge der Eigentümerschaft müssen rechtzeitig vor dem Versand ankommen; oft steht dafür eine Frist im Reglement.
Wie die Einladung rausgeht
Schriftlich, aus Beweisgründen. Portal, E-Mail, Brief. Manche Eigentümer brauchen Papier. Einschreiben bleibt sinnvoll, wo das Reglement es verlangt oder wo Sie den Zugang später belegen müssen. Eine mündliche Einladung ist später schwer zu belegen.
Optional
Was sich mit Software ändert
Aus vorhandenen Unterlagen lassen sich Traktanden vorschlagen. Die Liste setzen Sie fest. Der Versand läuft über Portal, E-Mail oder Brief — inklusive Einschreiben, wo Sie das brauchen.
Kurz geklärt.
Wie lange im Voraus muss zur STWEG-Versammlung eingeladen werden?
Das steht im Reglement. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Tageszahl. Üblich sind 10 bis 20 Tage; oft haben sich rund 20 Tage bewährt.
Können Traktanden später ergänzt werden?
Nur soweit das Reglement das zulässt. Sonst riskieren Sie angreifbare Beschlüsse.
Reicht eine mündliche Einladung?
Aus Beweisgründen schriftlich. Wer später die Frist belegen muss, braucht den Versand.
Weiter im Ratgeber
Eigentümerversammlung vorbereiten und protokollieren
Einladen, traktandieren, leiten, protokollieren, nachverfolgen. Die Leitung bleibt beim Menschen.
Vollmacht zur Eigentümerversammlung
Wer nicht kommt, lässt sich vertreten — soweit das Reglement das zulässt. Hinweis in der Einladung, Formular, Weisung zu Traktanden.
Stimmen in der STWEG erfassen
Wer hat gestimmt, wofür, mit welchem Anteil. Ob Fernabstimmung zulässig ist, steht im Reglement.
Versammlungen
Wenn Sie denselben Ablauf in der Software führen wollen.