Ratgeber / Digitale Stimmabgabe in der STWEG

Für Verwaltungen

Digitale Stimmabgabe in der STWEG

Digitale Stimmabgabe heisst: Stimmen sind erfasst, das Quorum sichtbar, das Ergebnis im Protokoll. Ob das für Ihre STWEG reicht, steht im Reglement. Software dokumentiert. Sie entscheidet, welches Verfahren gilt.

Was die Erfassung leisten muss

Wer hat gestimmt. Wofür. Mit welchem Anteil. Nachvollziehbar für das Protokoll. QR-Check-in hilft bei der Anwesenheit. Das Quorum aktualisiert sich mit.

Was wir nicht zusichern

Kein Satz «rechtsverbindliches eVoting». Keine Rechtsberatung. Wer fernabstimmen darf, klärt das Reglement — nicht die Produktseite.

Danach im Protokoll

Ergebnis, Enthaltungen, Beschlüsse. Der Entwurf kommt aus Transkription und Abstimmungsliste. Sie geben das Protokoll frei.

Fragen

Kurz geklärt.

Können Eigentümer von zu Hause stimmen?

Technisch lässt sich eine Stimme erfassen. Ob das für Ihre Gemeinschaft zulässig ist, steht im Reglement.

Sieht jeder das Zwischenergebnis?

Das legen Sie in der Versammlung fest. Die Software zeigt das Quorum der Leitung. Die Veröffentlichung ist Ihre Entscheidung.

Zählt die Software Wertquoten?

Ja. Die Stimmen hängen an den hinterlegten Anteilen. Das Quorum in der Live-Ansicht rechnet mit, ohne dass Sie Promille von Hand tippen.

Versammlungen

So setzt FlatpeX das in der Plattform um.

Der nächste Schritt

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