Ratgeber / Abnahmeprotokoll — was hinein muss
Abnahmeprotokoll — was hinein muss
Ohne Räume, Mängel, Zählerstände und Unterschriften bleibt das Protokoll eine Notiz. «Küche beschädigt» hilft niemandem. «Front links, untere Schublade, Abplatzung, Foto 4» schon.
Mindestinhalt
Was später lesbar sein muss, schreiben Sie jetzt. Eine Checkliste auf dem Klemmbrett oder auf dem Tablet ändert die Pflicht nicht.
- Objekt und Einheit.
- Datum und Uhrzeit.
- Anwesende, gegebenenfalls Zeugen.
- Zustand Raum für Raum.
- Jeder Mangel mit Ort, Art und Foto.
- Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom — je nach Liegenschaft).
- Schlüssel und Badges nach Typ und Zahl.
- Unterschriften beider Seiten.
- Kopie an die Mietpartei.
Protokoll und Mängelrüge
Ein Protokoll hält den Zustand fest. Eine Mängelrüge sagt zusätzlich, für welche Mängel die Mietpartei einstehen soll — klar, einzeln, verständlich. In der Praxis gilt das Protokoll allein oft nicht als Rüge, wenn diese Zuordnung fehlt. Wer Ansprüche sichern will, muss das im konkreten Fall prüfen. Massgebend sind Vertrag und anwendbares Recht, namentlich die Regeln zur Rückgabe der Mietsache. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Wenn die Mietpartei nicht unterschreibt
Ablehnung gehört als Vermerk ins Dokument, plus Zeuge und Fotos wo möglich. In der Praxis wird empfohlen, die haftungsrelevanten Punkte danach rasch schriftlich festzuhalten — oft innert weniger Arbeitstage, häufig per Einschreiben an die neue Adresse. Die genaue Frist und Form hängen am Recht und am Fall. Verzögern Sie das nicht, nur weil das Protokoll schon unterschrieben ist.
Typische Fehler
Sammelbegriffe statt Ort. Fotos ohne Raum. Schlüssel als Satz «übergeben». Zähler aus dem Gedächtnis. Kopie erst Tage später. Dann diskutiert man in sechs Monaten den Ort, nicht den Mangel.
Optional
Was sich mit Software ändert
Software macht die Angaben nicht automatisch rechtssicher. Sie macht Ort, Foto und Zähler schwerer zu vergessen. Die Einordnung — Abnutzung oder Schaden — bleibt Ihre Zeile.
Kurz geklärt.
Was tun, wenn die Mietpartei nicht unterschreibt?
Vermerk ins Protokoll. Zeuge und Fotos wo möglich. Haftungsrelevante Punkte danach rasch schriftlich, oft per Einschreiben. Frist und Form klären Sie am Fall — das ist keine Rechtsberatung.
Ist das Protokoll automatisch eine Mängelrüge?
Oft nicht. Die Rüge muss erkennen lassen, für welche Mängel die Mietpartei einstehen soll. Das Protokoll hält zuerst den Zustand fest.
Wie schnell sollte die Kopie raus?
Am besten direkt nach der Abnahme. Unterschreiben, Kopie, noch im Haus.
Weiter im Ratgeber
Wohnungsabnahme in der Schweiz
Raum für Raum, Mängel, Zähler, Schlüssel, Unterschriften. Das Protokoll entsteht vor Ort. Die Mietpartei erhält eine Kopie.
Zählerstände und Mängel so festhalten, dass man sie später noch versteht
Nahaufnahme plus Umgebung. Scharfes Display. Die Zahl im Protokoll ist die bestätigte, nicht die Schätzung im Vorbeigehen.
Beim Mieterwechsel zählt die Abnahme
Kündigung, Abnahme, Instandstellung, Einzug. Die Abnahme hält den Zustand fest. Vermarktung und Kaution laufen daneben.
Wohnungsabnahmen
Wenn Sie denselben Ablauf in der Software führen wollen.